13.12.2020: Assyrischer Militärrat vereitelt Infiltrationsversuch nördlich von Tell Tamer

Übersetzung:

MFS

Syriac Military Council

Erklärung

Mit den anhaltenden Angriffen der türkischen Besatzung und ihrer Söldner auf unsere Gebiete haben die Kämpfer des Assyrischen Militärrats eine feindliche Infiltrationsoperation in der Nähe des Dorfes Umm al-Keif nördlich von Tell Tamer vereitelt.

Infolgedessen kam es zu Gefechten, die zu Todesfällen und Verletzungen bei den Söldnern führten, und unsere Streitkräfte zwangen den Rest der Söldner zur Flucht. Nach ihrem Scheitern beim Infiltrationsversuch unterstützten die Söldner den türkischen Feind, indem sie die sicheren Dörfer mit Artillerie- und Mörsergranaten bombardierten.

Wir unsererseits haben unser legitimes Recht genutzt, um unsere Dörfer und Menschen zu verteidigen, und haben die Quellen feindlichen Feuers ins Visier genommen. All diese und andere Angriffe finden angesichts der Anwesenheit des russischen internationalen Garanten und seiner mangelnden Abschreckung gegen diese Angriffe und Verstöße gegen internationale Abkommen und der Unfähigkeit der syrischen Regierungstruppen statt, an diesem Widerstand teilzunehmen.

Wir bekräftigen wiederum, dass wir nicht zögern werden, unsere Heiligkeiten und unser Land gegen jeden Brutalen zu verteidigen, der es bedroht und versucht, seine Sicherheit und die Sicherheit seiner Bürger zu manipulieren, und wir verpflichten unser Volk, ein befestigter Schutzschild vor allen zu sein, die ihn zum Angriff auf unser Land auffordern.

Das Generalkommando des Assyrischen Militärrates

13.12.2020

Kommentar: Diese Erklärung wurde am 30.06.2020 auf der Facebook-Seite des assyrischen Militärrats veröffentlicht.

[MA]

30.06.2020: Aufhebung der kostenlosen Stromversorgung in Jarabulus

Übersetzung:

Datum: 30.06.2020

Erklärung

Folgend auf den Erlass Nr. 14 des Rates vom 30.04.2020 und die Erklärung des Rates vom 04.06.2020 bezüglich der Festlegung vom 30.06.2020 als letzten Tag der kostenlosen Stromversorgung der Stadt bestätigen wir was folgt:

  1. Sämtliche Bürger, Institutionen und Organisationen in [der Stadt] Jarabulus und ihrem Umland müssen sich beeilen, einen Erstantrag für die Stromversorgung im Sitz der Firma, der sich im Lokalrat befindet, vor Freitag, 03.07.2020 einzureichen. Sämtliche nicht registrierten Personen werden keinen Strom erhalten.
  2. Jeder Person, die versucht, Strom auf illegale Weise zu erhalten, wird beim ersten Mal eine Busse von 1500 türkischen Lira auferlegt. Im Wiederholungsfall droht strafrechtliche Verfolgung und Gefängnis.

Jarabulus, 30.06.2020

Der Präsident des Lokalrats [der Stadt] Jarabulus und ihres Umlandes

Ingenier Abd Khalil

Kommentar: Diese Erklärung wurde am 30.06.2020 auf der Facebook-Seite des Lokalrats [der Stadt] Jarabulus und ihres Umlandes veröffentlicht.

[MA]

23.06.2020: Lokalrat von Jarabulus kündigt für die kommenden drei Tage eine Senkung des Wasserspiegels im Euphrat an

Übersetzung:

Der Lokalrat der Stadt Jarabulus und ihres Umlandes

Datum: 23.06.2020

Erklärung

An alle werten Bürger der Stadt Jarabulus. Wir informieren Sie, dass das Wasser im Euphrat für drei Tage unterbrochen sein wird, beginnend vom Mittwoch, 24.06.2020, bis am Freitag, 26.06.2020 aufgrund von Wartungsarbeiten an der Karkamış-Staustufe, welche in starker Abnahme des Wasserfluss resultieren. Deswegen bitten wir Sie, Vorsicht walten zu lassen, wenn Sie schwimmen oder sich dem Flussbett oder den Ufern des Flusses nähern.

Der Präsident des Lokalrats [der Stadt] Jarabulus und ihres Umlandes

Ingenieur Abd Khalil

Kommentar des Übersetzers: Diese Erklärung wurde am 23.06.2020 auf der Facebook-Seite des Lokalrats der Stadt Jarabulus und ihres Umlandes veröffentlicht.

[MA]

18.06.2020: Lokalrat von Jarabulus bringt türkisches Bargeld in Umlauf

Übersetzung:

Lokalrat der Stadt Jarabulus

Finanzbüro

Aufgrund der Beschleunigung des Zerfalls der syrischen Lira wird in der Stadt Jarabulus Bargeld in türkischer Währung, inklusive Bargeld in türkischer Währung in kleinen Stückelungen, aufliegen.

Wer kleine Bargeldeinheiten der türkischen Währung erhalten möchte, wird gebeten, sich ans Finanzbüro des Lokalrats der Stadt Jarabulus zu wenden.

Kommentar zur Übersetzung: Der Lokalrat von Jarabulus veröffentlichte diese Mitteilung am 18.06.2020 auf seiner Facebook-Seite.

[MA]

18.06.2020: Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien erhöht Gehälter ihrer Angestellten um 150%

Übersetzung:

Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien

Exekutivrat

Nummer: 64

Datum: 18.06.2020

Erlass Nummer 64

Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses

beschliesst das Co-Präsidium des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien

was folgt:

  1. Ab dem 01.06.2020 wird eine Erhöhung von 150% (einhundertfünfzig Prozent) von den monatlichen Gehältern oder Entschädigungen, die sämtlichen Arbeitenden bei der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien zustehen, gewährt.
  2. Diese Erhöhung gilt für Angestellte, die gemäss rechtlichen Verträgen bei den zur Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien gehörenden Institutionen arbeiten.
  3. Dieser Beschluss wird den Personen kommuniziert, die ihn umsetzen müssen.

Ain Issa, 18.06.2020

Das Co-Präsidium des Exekutivrats

Birvan Khaled Abdul Mahbash

Kommentar des Übersetzers: Dieser Erlass wurde am 18.06.2020 auf der Facebook-Seite der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht.

[MA]

17.06.2020: Brotpreis in Jarabulus wird in türkischer Lira festgelegt

Übersetzung:

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

Der Preis eines Brotlaibes mit dem Gewicht von 800 Gramm wird vom 17.06.2020 auf eine türkische Lira gesetzt. Wer über keine türkische Währung verfügt, kann den Preis in syrischen Lira gemäss dem Wechselkurs bezahlen.

[Identischer Text auf Türkisch]

Gott gewährt den Erfolg,

Die Handwerker- und Industriellenkammer in Jarabulus

Abteilung der Öfen

Kommentar des Übersetzers: Diese Erklärung wurde am 17.06.2020 auf der Facebook-Seite des Lokalrats von [der Stadt] Jarabulus und ihrem Umland veröffentlicht. Rund eine stunde früher veröffentlichte die der Lokalrat zudem eine Erklärung, in der die Preise für den Grosshandel Weizen, Linsen, etc. in türkischer Währung festgesetzt wurden.

[MA]

14.06.2020: Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hebt Corona-Ausgangssperre auf

Übersetzung:

Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien

Exekutivrat

Nummer: 63

Datum: 14.06.2020

Beschluss Nummer 63

Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses

beschliesst das Co-Präsidium des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien

was folgt:

  1. Die partielle Ausgangssperre, die aufgrund der Corona-Pandemie mit unserem Beschluss Nummer 57 am 05.06.2020 erlassen wurde, wird per 16.06.2020 aufgehoben.
  2. Sämtliche Grenzübergänge bleiben aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen, bis ein Beschluss des Co-Präsidiums des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien vorliegt. Ausgenommen davon sind die zwei Grenzübergänge al-Tayiha und al-Tabaqa für humanitäre Fälle (Krankheit und Studenten) nach Vorlage der entsprechenden Belege.
  3. Dieser Beschluss wird den Personen kommuniziert, die ihn umsetzen müssen.

Ain Issa, 14.06.2020

Das Co-Präsidium des Exekutivrats

Birvan Khaled Abdul Mahbash

Kommentar des Übersetzers: Der Beschluss wurde am 10.06.2020 auf der Facebook-Seite der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht.

[MA]

12.06.2020: Bauern in al-Ra’i können Linsen in die Türkei exportieren

Übersetzung:

Der Lokalrat der Stadt al-Ra’i

Landwirtschaftsbüro

Datum: 28.06.2019 (sic!)

Erklärung:

Die Brüder, die ihre Linsenernte auf die türkiscche Seite vermarkten möchten, müssen den Lokalrat (das Landwirtschaftsbüro) aufsuchen, um ein Ursprungszeugnis zu erhalten. Es ist zu beachten, dass ab dem 15.06.2020 die Übernahme von Linsen für einen Preis von 3500 (dreitausendfünfhundert) türkischen Lira pro Tonne erfolgt.

Voraussetzung für die Übernahme:

  • Durch den Lokalrat beglaubigtes Ursprungszeugnis
  • Menge ist im Dokument spezifiziert
  • Voweisen eines persönlichen Ausweisdokumentes, das durch den Lokalrat ausgestellt wurde
  • Vorweisen einer Kontokarte von PTT

Das Landwirtschaftsbüro

Amjad Fawzi Abdallah

Kommentar des Übersetzers: Diese Erklärung wurde am 12.06.2020 auf der Facebook-Seite des Lokalrats von al-Ra’i veröffentlicht.

[MA]

08.06.2020: Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien mobilisiert Rekruten nach Corona-Lockdown

Übersetzung:

Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien

Exekutivrat

Verteidigungsbüro

Nummer: T4

Datum: 8.06.2020

Erklärung Nummer 4

Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses

erklärt das Co-Präsidium des Verteidigungsbüros von Nord- und Ostsyrien

was folgt:

In Anbetracht der Umstände der Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie und der Einstellung der offiziellen Arbeit in sämtlichen Büros, die zur Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien gehören, inklusive dem Verteidigungsbüro, und der temporären Einstellung der Zuweisung der Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht erklären wir im Verteidigungsbüro der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, dass wir sämtliche mit der Selbstverteidigung beauftragten Personen darauf hinweisen, dass sie sich nach der partiellen Aufhebung der Ausgangssperre die Büros und Zentren der Selbstverteidigungspflicht in sämtlichen Regionen Nord- und Ostsyriens aufsuchen müssen um die Maßnahmen zu vervollständigen, die mit den Umständen in Verbindung stehen, was die Erfüllung der Pflicht der Selbstverteidigung betrifft.

[Die Büros und Zentren der Selbstverteidigungspflicht] sind von heute bis am 01.07.2020 aufzusuchen und jegliche Verspätungen sind strafbar.

Es wird an alle erklärt, die es umsetzen müssen.

Ain Issa, 08.06.2020

Verteidigungsbüro von Nord- und Ostsyrien

Co-Präsidium

Shirin Qamar Zaydan al-Asi 

Kommentar des Übersetzers: Der Beschluss wurde am 08.06.2020 auf der Facebook Page der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht. Die Selbstverwaltung verwendet den Ausdruck ‘Selbstverteidigungspflicht’ zur Beschreibung des obligatorischen Militärdienstes im Dienste der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien.

[MA]

10.06.2020: Selbstverwaltung fixiert Weizenpreise in USD

Übersetzung:

Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien

Exekutivrat

Nummer: 62

Datum: 10.06.2020

Beschluss Nummer 62

Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses

beschliesst das Co-Präsidium des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien

was folgt:

  1. Der Kauf von Weizenmaterial von den werten Bauern in den Gebieten der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien findet statt für -17- siebzehn Cents des US Dollars pro Kilogramm.
  2. Die Begleichung der Rechnungen der werten Bauern findet in syrischen Lira gemäss dem Dollar-Wechselkurs im Moments der Begleichung der Rechnung und es Empfangs [des Betrages] durch den Bauern statt.
  3. Dieser Beschluss wird den Personen kommuniziert, die ihn umsetzen müssen.

Ain Issa, 10.06.2020

Das Co-Präsidium des Exekutivrats

Birvan Khaled Abdul Mahbash


Kommentar des Übersetzers: Der Beschluss wurde am 10.06.2020 auf der Facebook Page der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht. Abdul Mahbash, Co-Präsident des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien, erläuterte den Beschluss später zudem in einer auf Facebook veröffentlichten Videonachricht.

[MA]