
Übersetzung:
Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien
Exekutivrat
Verteidigungsbüro
Nummer: T4
Datum: 8.06.2020
Erklärung Nummer 4
Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses
erklärt das Co-Präsidium des Verteidigungsbüros von Nord- und Ostsyrien
was folgt:
In Anbetracht der Umstände der Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie und der Einstellung der offiziellen Arbeit in sämtlichen Büros, die zur Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien gehören, inklusive dem Verteidigungsbüro, und der temporären Einstellung der Zuweisung der Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht erklären wir im Verteidigungsbüro der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, dass wir sämtliche mit der Selbstverteidigung beauftragten Personen darauf hinweisen, dass sie sich nach der partiellen Aufhebung der Ausgangssperre die Büros und Zentren der Selbstverteidigungspflicht in sämtlichen Regionen Nord- und Ostsyriens aufsuchen müssen um die Maßnahmen zu vervollständigen, die mit den Umständen in Verbindung stehen, was die Erfüllung der Pflicht der Selbstverteidigung betrifft.
[Die Büros und Zentren der Selbstverteidigungspflicht] sind von heute bis am 01.07.2020 aufzusuchen und jegliche Verspätungen sind strafbar.
Es wird an alle erklärt, die es umsetzen müssen.
Ain Issa, 08.06.2020
Verteidigungsbüro von Nord- und Ostsyrien
Co-Präsidium
Shirin Qamar Zaydan al-Asi
Kommentar des Übersetzers: Der Beschluss wurde am 08.06.2020 auf der Facebook Page der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht. Die Selbstverwaltung verwendet den Ausdruck ‘Selbstverteidigungspflicht’ zur Beschreibung des obligatorischen Militärdienstes im Dienste der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien.
[MA]