
Übersetzung:
Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien
Exekutivrat
Nummer: 63
Datum: 14.06.2020
Beschluss Nummer 63
Basierend auf den Anforderungen des öffentlichen Interesses
beschliesst das Co-Präsidium des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien
was folgt:
- Die partielle Ausgangssperre, die aufgrund der Corona-Pandemie mit unserem Beschluss Nummer 57 am 05.06.2020 erlassen wurde, wird per 16.06.2020 aufgehoben.
- Sämtliche Grenzübergänge bleiben aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen, bis ein Beschluss des Co-Präsidiums des Exekutivrats von Nord- und Ostsyrien vorliegt. Ausgenommen davon sind die zwei Grenzübergänge al-Tayiha und al-Tabaqa für humanitäre Fälle (Krankheit und Studenten) nach Vorlage der entsprechenden Belege.
- Dieser Beschluss wird den Personen kommuniziert, die ihn umsetzen müssen.
Ain Issa, 14.06.2020
Das Co-Präsidium des Exekutivrats
Birvan Khaled Abdul Mahbash
Kommentar des Übersetzers: Der Beschluss wurde am 10.06.2020 auf der Facebook-Seite der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien veröffentlicht.
[MA]